Für Pflegebedürftige und Ihren Angehörigen bedeutet Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes erhebliche Veränderung in ihrer Lebensgestaltung. Daher ist eine sachgerechte – einfühlsame und gut verständliche Information über unsere Leistungen notwendig.

Anfrage/Erstkontakt

  • Erstbesuch Aufnahmegespräch
  • Klärung über notwendige Hilfeleistung
  • Kalkulation über entstehende Kosten auf Grundlage des Modulsystems der Pflegekassen
  • Klärung der Kostenübernahme und die evtl. Antragsstellung Pflegekasse, Krankenkasse, Sozialamt. Privatversicherung
  • Klärung über evtl. Schlüsselübergabe (Formular – Schlüsselübergabe)
  • Klärung des Einsatzbeginns
  • Vereinbarung über ungefähre Einsatzzeiten

Pflegevertrag:
Entscheidet sich der Kunde für die vereinbarten Leistungen wird ein Pflegevertrag abgeschlossen. Der Pflegevertrag beinhaltet eine ausführliche Darstellung der Leistungen der Pflege, der hauswirtschaftlichen Hilfen, sowie ergänzender Serviceleistungen. Der Kunde erhält eine Ausfertigung des Vertrages, eine Ausfertigung wird im Büro der Sozialstation archiviert. Alle ermittelten Daten werden unter Berücksichtigung von Datenschutz und Schweigepflicht aufbewahrt.

Verordnungswesen:
Hat sich im Aufnahmegespräch herausgestellt, dass eine medizinische Versorgung notwendig ist, wird umgehend Kontakt mit dem zuständigen Arzt aufgenommen und es wird eine Verordnung für die medizinische Versorgung angefordert. Kontakt mit  zuständiger Krankenkasse erfolgt durch Mitarbeiter unseres Pflegedienstes.