Grundpflege

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.

Die Grundpflege umfasst Hilfen bei:

  • der Körperpflege (z.B. Waschen, An- und Ausziehen)
  • der Ernährung (z.B. mundgerechte Zubereitung)
  • der Mobilität (z.B. Hilfe beim Aufstehen)


Also bei den grundlegenden  Verrichtungen des täglichen Lebens.