Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.
Die Grundpflege umfasst Hilfen bei:
der Körperpflege (z.B. Waschen, An- und Ausziehen)
der Ernährung (z.B. mundgerechte Zubereitung)
der Mobilität (z.B. Hilfe beim Aufstehen)
Also bei den grundlegenden Verrichtungen des täglichen Lebens.