Ziele des Pflegedienstes:
- Gewährung einer ganzheitlichen und aktivierenden Pflege unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen, sowie Vorgaben der jeweiligen Kostenträger.
- Gewährleistung einer sach- und fachgerechten Leistungserbringung, die alle Qualitätsanforderungen gemäß § 80 SGB XI sowie der Rahmenverträge zu §75 SGB XI und §132/132a SGBV.
Um mehr Information über Sozialbuchgesetz (SGB) elftes Buch (XI) “Soziale Pflegeversicherung” zu bekommen, klicken Sie hier.
Um mehr Information über Sozialbuchgesetz (SGB) fünftes Buch (V) “Gesetzliche Krankenversicherung” zu bekommen, klicken Sie hier.