Wer bezahlt die Pflege?
Die Krankenkasse zahlt für Leistungen, die von Ihrem Arzt verordnet werden. Dies wird im fünften Sozialgesetzbuch geregelt (SGB V).
Die Pflegekasse zahlt – wenn Pflegegrade I, II, III, IV, V anerkannt sind – im Rahmen der gesetzlich festgelegten Leistungen. Dies regelt das elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Der Pflegebedürftige zahlt, wenn die Pflegekasse nicht für die Kosten eintritt, oder er übernimmt jene Kosten, die gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen übersteigen.
Der Sozialhilfeträger zahlt, wenn weder Kranken- oder Pflegekasse Leistungen übernehmen bzw. das Einkommen/Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht. Die regelt das zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Wann brauche ich Hilfe und wer gilt als pflegebedürftig?
Wenn Sie nicht mehr ohne Unterstützung selbstständig leben und sich alleine versorgen können, dann brauchen Sie Hilfe. Als pflegebedürftig gelten Menschen, die auf Dauer (mindestens 6 Monate) wegen Krankheit oder Behinderung bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im täglichen Leben auf Hilfe angewiesen sind, also bei der Körperpflege, der Ernährung, bei Mobilität und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Wie und wo stelle ich den Antrag auf Pflegeleistungen?
Um Pflegeleistungen zu erhalten, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Wir beraten und unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen und bei allen notwendigen Formalitäten. Nach drei bis vier Wochen besucht Sie ein/e Gutachter/in des Medizinischen Dienstes der Pflegekassen (MDK). Wenn Sie möchten, übernehmen wir die Terminabsprache und lassen Sie auch während der Prüfung nicht allein
Was passiert, wenn ich mehr Pflege benötige? Muss ich dann in ein Pflegeheim?
Wenn sich Ihre Pflegebedürftigkeit erhöht und die bis dahin erbrachten Leistungen nicht mehr ausreichen, können Sie einen höheren Pflegegrad beantragen, um mehr Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Muss ich dem Pflegedienst einen Schlüssel aushändigen?
Nein. So lange Sie in der Lage sind, unseren Mitarbeitern die Tür zu öffnen, ist es natürlich nicht erforderlich, uns einen Schlüssel auszuhändigen. Nimmt Ihre Pflegebedürftigkeit jedoch zu, so dass Ihnen der Gang zur Tür nur schwer oder gar nicht mehr möglich ist, dann sollten Sie uns einen oder mehrere Schlüssel aushändigen. Aber keine Sorge: Wir halten alles in einem Schlüsselprotokoll fest, und wir respektieren Ihre Privatsphäre, in dem wir uns am Eingang durch Rufen bemerkbar machen, bevor wir näher treten.